Entgegen der Bekanntgabe der Thüringer Verordnung in den Medien ist für die Stadt
Erfurt bisher noch keine Öffnung der Sportstätten erfolgt.
Wir bitten also weiterhin um Geduld und hoffen auf die nächsten Tage!
Folgendes Schreiben ist uns heute (9.11.20) zugegangen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte beachten Sie, dass das Schreiben des Erfurter Sportbetriebes vom 03.11.2020
weiterhin gilt.
Die neue Verordnung vom 07.11.2020 erlaubt seit gestern zwar die Nutzung der
Sportanlagen durch Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren im Rahmen des
Trainingsbetriebes, jedoch hat die Landeshauptstadt Erfurt bereits vorher die
Allgemeinverfügung vom 06.11.2020
(https://www.erfurt.de/ef/de/rathaus/sv/allgemeinverfuegungen/135384.html)
erlassen, die diesen Verordnungsstand bislang nicht abbildet. Insofern beinhaltet
diese auch noch nicht die Freigabe der Erfurter Sportstätten für den Trainingsbetrieb
der Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre.
Wir versuchen, auf die kurzfristigen Veränderungen in der Verordnung unverzüglich
zu reagieren und intern schnellstmöglich eine entsprechende Klärung herbei zu
führen. Wir informieren Sie umgehend, sobald eine Entscheidung getroffen wurde.
Bitte haben Sie Verständnis und informieren Sie alle betreffenden
Mitglieder/Mitarbeiter.